Unangemessene Sprache in der Politik
Während ich mich hier im Wesentlichen darauf konzentriere, sachlich zu Lösungen beizutragen, die im Interesse der Menschen mit eingeschränkter Mobilität und im Einklang mit der UN-Behindertenrechtskonvention - um nur eine der rechtlich geltenden Normen zu benennen - sind, muß ich doch immer mehr feststellen, daß in der Politik verschiedener Ebenen inzwischen immer deutlicher erkennbar wird, wie wenig dort die Interessen der Menschen mit Behinderungen berücksichtigt werden. Dabei entsteht ein regelrechter Wettbewerb darum, wer die Einschränkungen verbal und im politischen Handeln am deutlichsten vornimmt - oft unter einer Wortwahl, bei der die Grundlagen für einen gesellschaftlichen Zusammenhalt absichtlich beschädigt werden. Ob man es Parteien- oder Politik-Verdrossenheit nennt, was heraus kommt, wenn man bei der Frage vor einer Wahl, wer zentrale Punkte der eigenen Interessen als Mensch mit Behinderungen und eingeschränkter Mobilität noch glaubhaft und tatsächlich vertritt mit „Leere Menge“ beantwortet findet, macht nicht viel Unterschied. Der Zusammenhalt geht verloren. Das beschädigt letztlich die Demokratie; bei einigen der betreffenden Politiker dürfte das aber sogar in den Kram passen. Daß dies nicht nur in meiner Wahrnehmung so ist, kann man verschiedenen Statements entnehmen.
Zu den eher noch zu zahmen Kommentaren zu Entgleisungen in jüngster Vergangenheit schlage ich zum Selbst-Lesen das vor, was in Baden-Württemberg die dortige Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Nora Welsch auf ihrer Website unter „Stellungnahme der Landes-Behindertenbeauftragten zum Abschied vom Schlaraffenland“ veröffentlicht hat. Zitat daraus: „Die zunehmenden sprachlichen Entgleisungen zum Bundesteilhabegesetz von Kommunalpolitikern, Bürgermeistern und anderen Vertretern des Volkes in herausgehobenen politischen Positionen in Baden-Württemberg betrachte ich daher mit großer Sorge.“
Zum Selbst-Lesen:
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Siehe: sozialministerium.baden-wuerttemberg.de.
(bk, 2026-02-05)