Thema Behinderten-Toiletten
Toiletten für Menschen im Rollstuhl in Gebäuden
Für sich selbst werden alle Menschen hierzulande Sinn und Zweck von Toiletten kennen, egal ob sie zusätzlich auch in Rollen wie Kommunal-Politiker oder Abgeordneter, Restaurant-Betreiber, Architekt, Inhaber einer Arztpraxis, Einzelhändler, Betreiber von Verkehrsmitteln, Veranstalter oder was auch immer sind, sogar die Wildpinkler wissen um die Notwendigkeiten. Gleichzeitig ist die Situation betreffend Behinderten-Toiletten objektiv betrachtet völlig unbefriedigend für die Betroffenen. Bei anderen Themen bekam ich schon zu hören, wir hätten in Deutschland kein Erkenntnisproblem, sondern ein Umsetzungsproblem. Vermutlich ist die Erkenntnis, daß auch Menschen mit Behinderungen Toiletten brauchen, nicht verbreitet genug. Bei der Umsetzung jedenfalls gibt es ein Problem, wenn in der Behinderten-Toilette die erforderliche „Fläche“ für das Umsetzen vom Rollstuhl auf das WC-Becken fehlt oder blockiert ist.
Für die Mobilität unverzichtbar ist, daß man all das erledigen kann, was unterwegs manchmal oder auch regelmäßig anfallen kann. Dazu zählt mit Sicherheit auch die Benutzung von Toiletten. Wie es um Toiletten für die bestellt ist, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind, darum geht es mir in den nachfolgenden Zeilen.
Als Einstieg in ein viele Menschen betreffendes Problem nehme ich Bezug auf ein Ende 2020 erschienenes Buch. „Jede*r kennt das: Man muss mal, aber es lässt sich keine Toilette finden. Höchste Pein! Noch viel schlimmer ist das für Rollstuhlfahrer*innen, die nicht irgendeine Toilette brauchen, sondern eine, in die sie hineinfahren können, in der genug Platz ist. Das nennt man barrierefrei.“ So stand es auf der Website der DMSG Hessen (Deutsche Multiple Sklerose Gesellschaft, Landesverband Hessen e. V.) in einem Artikel zu dem Buch.
Die Lektüre des Buchs macht Sinn, wenn man als Nichtbetroffener verstehen will, worum es geht. Keine Angst davor, es wird nur ein wenig gejammert (das wird von bestimmten Personenkreisen so von Behinderten erwartet und gehört schon deshalb rein), anhand von Bildern auf ungünstige Situationen hingewiesen und es werden sogar positive Beispiele herausgestellt und Vorschriften und Normen nicht vertieft. Wer an der Verbesserung der Situation mitwirken will, dem bietet das Buch einen Einstieg. Es ist überdies auch leichte Kost für diejenigen in der Politik, die von Barrierefreiheit und Inklusion fabulieren und deren Umsetzung persönlich im Wege stehen.
Nur mal zur Kontrolle, ob Sie schon einen geschulten Blick bezüglich der Problematik haben - ein Test-Foto. Das bitte anschauen und ein wenig nachdenken, eine Auflösung folgt unterhalb des Bildes.

Da baumelt rot und damit vor dem Hintergrund kontrastreich (das ist gut!) eine Notruf-Schnur. In dieser Höhe ist sie für die auf dem WC-Becken sitzende Person erreichbar (das ist gut!), doch wer fordert wohl Hilfe beim Drücken bei seiner Sitzung an? Deshalb muß nach der einschlägigen Norm der Notruf zusätzlich „vom Boden aus liegend ausgelöst werden können“. Das ist hier nicht der Fall. Ein Sturz beim Umsetzen aus oder in den Rollstuhl mit Verletzung ist ein nicht so unwahrscheinliches Szenario, an das in der Norm gedacht wurde und das hier offenbar nicht begriffen wurde. Zu kurz = Schlecht gilt für diese Notruf-Schnur.
„Der Toilettenpapierhalter muss ohne Veränderung der Sitzposition erreichbar sein.“ An der Wand montiert ist das für die einzige Halterung ganz offenbar nicht der Fall. Nicht erreichbar = Schlecht gilt für diesen Toilettenpapier-Halter. Wenn Ihnen aufgefallen ist, daß die Toilettenpapier-Rolle fast leer ist: nachsehen, wie das mit Ersatzrollen gelöst ist, sollte man tatsächlich nicht vergessen. Oft kommt noch ein weiteres Schlecht hinzu.
„Die Spülung muss vom Sitzenden mit der Hand oder dem Arm bedienbar sein, ohne dass dieser die Sitzposition verändern muss.“ Mobilitätseingeschränkt ist sicherlich kein Synonym für Akrobat. Rechts am Bildrand ist an der Rückwand hinter dem WC-Becken die Spüleinrichtung zu sehen. Sie ist ohne Veränderung der üblichen Sitzposition unerreichbar. Nicht erreichbar = Schlecht gilt für diese Spülvorrichtung. So ein Auslöser für die Spülung könnte auch an einem Stützklappgriff gut erreichbar montiert sein. Doch da sind wir schon beim bei einem weiteren Punkt.
„Eine Rückenstütze (WC-Deckel ist als alleinige Rückenstütze ungeeignet) muss 55 cm hinter der Vorderkante des WC angeordnet sein.“ Noch so eine Vorgabe der Norm, die zu lesen Sinn machen würde. Zugegeben, das kann man im Bild nicht ganz sicher beurteilen, doch der Deckel ist recht nahe an der Wand. Tatsächlich fehlte die Rückenstütze. Fehlt = Schlecht gilt bezüglich der Rückenstütze. Bemerkt man dies, sollte man auf das Modell des WC-Beckens achten, denn oft ist es dann auch falsch ausgewählt worden.
Außerdem muß man üben, auf das zu achten, was da sein müßte und nicht vorhanden ist: in diesem Fall sicherlich der Stützklappgriff. Also nochmals ein: Fehlt = Schlecht, diesmal in der Kategorie Stützklappgriffe. Schon deshalb ist an der leicht erreichbaren Position auch kein Spültaster vorhanden.
In der Summe also angesichts der wenigen Elemente im Bild recht viele ungünstige Lösungen. Ob das überhaupt ein Behinderten-WC ist? Ich hatte im Rollstuhl sitzend vor Ort das Personal nach einer Toilette für mich gefragt und wurde dort hin geschickt. Inbetriebnahme war übrigens im Jahr 2021.
Kein Örtchen. Nirgends.
Das ist der Titel des Buchs zum Thema Behinderten-Toiletten. „Wir haben uns früher auch nicht für barrierefreie Toiletten interessiert - bevor es uns betroffen hat“, das ist ein Zitat von der Rückseite des Buchs. So wird es vielen der Personen gehen, die das hier vorfinden. Eine Claudia und ein Bernd sind die Autoren des Buchs. Anders als bei meiner Frau Claudia und mir schiebt dort der Bernd den Rollstuhl und die Claudia sitzt drin.
Wer im Rollstuhl unterwegs ist, wird recht bald vor der Frage stehen, wo eine für ihn zugängliche Toilette ist und wie es um diese bestellt ist. „Das wird schon alles seine Ordnung haben“, vermutet völlig unberechtigterweise der, der sich nicht um die Details gekümmert hat. Im Buch geht es nicht so sehr um die Normen, sei es die DIN 18040-1 und -2 oder gar die TSI PRM für Züge (ich bin bekanntlich ein Eisenbahn-Fan), als vielmehr um alltägliche Nutzungshindernisse, die durch Nichtbeachtung der Normen beim Bau, fehlende Vorschriften, unrichtige Umsetzung und Gedankenlosigkeit wie das Blockieren der wenigen vorhandenen Einrichtungen ausgelöst werden. All das kommt in der Realität vor und zwar nicht nur vereinzelt - es ist leider der übliche Zustand in Deutschland. Flächendeckend. Hier nun eine komplette Auflistung aller Behindertentoiletten in Deutschland, die ich vollständig nach der einschlägigen Norm gebaut und so betrieben im Jahr 2025 vorgefunden habe: Anfang der Liste: - Ende der Liste.
Im Rollstuhl auf der Suche nach einem stillen Örtchen wird man sie leicht selbst finden: die mit den kaum oder nicht allein mit eigener Kraft passierbaren Türen, die Abstellkammern (Seite 45; die gibt es übrigens in Restaurants auch mit gestapelten, frischen Tischdecken!), die mit dysfunktionaler Ausstattung und den Standard: falsch herum montierte Toilettenpapierhalterungen, bei denen durch das Anheben des Stützklappgriffs die Rolle WC-Papier zu Boden stürzt (Seite 59) und den Reserve-Rollen auf einem wegen der Höhe nicht zugänglichen Sims (letzteres siehe Seite 99). Einen Wickeltisch so in den Weg stellen, daß der Rollstuhlnutzer nicht an das WC kommt, das gibt es öfter, einen auch für Rollstuhlfahrer nutzbaren Wickeltisch für einen Menschen im Rollstuhl mit Kleinkind eher selten.
Seitens der Politik ist nach meiner Einschätzung wenig zu erwarten, dort will man lieber das Gute sehen und loben - egal, ob es da ist oder nicht - und nicht die Situation für die Betroffenen erkennen oder gar verbessern. Folgerichtig gehört in das Buch das Kapitel über positive Überraschungen, schon weil es erwartet wird. Die wird es, die muß es einfach geben. Im Gespräch mit einem anderen Rollstuhlfahrer, der sich auch intensiv mit den Normen beschäftigt hat, zu der Problematik, kam er zu dem gleichen Ergebnis wie ich: wir beide hatten über mehr als ein Jahr keine normgerecht gebauten und so betriebenen Behindertentoiletten vorgefunden. Nirgends.
Übrigens: sogar auf den Bildern der wenigen für brauchbar befundenen Toiletten im Buch kann man entdecken, daß selbst die keineswegs alle wirklich wie vorgeschrieben oder vorgesehen ausgestattet und betrieben sind. Seien es die angeblich leicht wegschiebbaren Transportwagen vor dem Eingang - wie geht das mit dem Wegschieben, wenn man die nach außen öffnende Tür beim Verlassen der Toilette dagegen drückt (Seite 76)? Wie kommt der Rollstuhlfahrer nach einem Sturz auf den Boden beim Umsetzen zwischen WC-Becken und Rollstuhl an die viel zu kurze Alarmschnur (Seite 81)? Ok, wahrscheinlich merkt er eher, daß für ihn kein WC-Papier erreichbar ist (Seite 81). Die Schnur zu kurz, die Halterung für das WC-Papier falsch herum montiert, das ist auch auf dem Bild auf Seite 103 zu sehen, über dem „Hier stimmt alles“ steht. Auch die Rückenstütze nach DIN fehlt dort. Die Schnur formal lang genug (bis kurz über dem Boden), die Rollen-Halterung aber schlecht erreichbar an der rückwärtigen Wand, das ist auf Seite 107 im Kapitel „Juwelen“ mit „Besser geht es kaum“ überschrieben. Wo steht wohl der Rollstuhl beim Umsetzen aus dem Rollstuhl nach links und wie käme man nach dem Sturz auf den Boden dann an die Schnur? Anmerkung: In der DIN 18040-1 gibt es aus gutem Grund eine Vorgabe für den Abstand zwischen den Stützklappgriffen. Schließlich sollen die Griffe für manche Menschen die Funktion des sich darauf Abstützens bieten. So gesehen erklärt sich der Titel: „Kein Örtchen. Nirgends.“
Wie schon angedeutet, Toiletten in Bahnhöfen und Zügen sind nicht drin, doch so viel kann ich hier verraten: barrierefrei nach neuester TSI PRM bedeutet keineswegs, die Toiletten wären für Rollstuhlfahrer überhaupt nutzbar. Vom Zustand und der Reinlichkeit einmal ganz abgesehen. Rollstuhlfahrer müssen nämlich zwangsläufig mehr anfassen, als das die andern WC-Nutzer tun. Nach dieser Norm zugelassen und gleichzeitig nicht barrierefrei im Sinne des ohne fremde Hilfe (aus den Behindertengleichstellungsgesetzen) nutzbar, das ist zwar nicht vorgeschrieben aber durchaus möglich.
Für die mancherorts gut gemeinten Listen mit barrierefreien Toiletten in der Gemeinde: die Selbstauskunft von Betreibern einsammeln allein bringt sicherlich nicht nur zutreffende Ergebnisse. Da dies ein Erfahrungswert mehrerer Organisationen der Behinderten ist, stellt das für die Initiatoren gewöhnlich keinen Grund dar, darauf etwas zu geben und von dem Weg über die Selbstauskunft abzusehen. Überdies ist bei den Machern oft wheelmap.org nicht bekannt, sodaß die Verbesserung der Daten dort zu unterstützen keine Option ist. Unwichtig, Aktionismus hat vermutlich auch gute Seiten. Außerdem: Begehung vor Ort hat auch seine Tücken. Wie bei den Autoren des Buchs verschleiert die Unterstützung durch die Begleitpersonen schon Schwächen der besuchten Einrichtung. Die Tür hinter sich zu machen mangels Platz zum Drehen? Schnell das Fenster zu machen, weil es für die Sitzung sonst zu kalt würde, das geht oft aus dem Rollstuhl heraus nicht, weil die Griffe am Fenster nicht erreichbar sind (Seite 103). Und das kann sogar normgerecht sein. Denn so weit gehen die ansonsten auch oft nicht beachteten Normen nicht mal.
Bei Begehungen muß ein (kundiger) Mensch im Rollstuhl allein (!) alle Funktionalitäten tatsächlich (!) ausprobieren, damit der Zustand einigermaßen sicher eingeschätzt werden kann. Zusätzlich ist ein Nicht-Rollstuhlfahrer nötig, weil nur der an zu hoch angebrachten Ausstattungsmerkmalen prüfen kann, wie es um deren Funktion bestellt ist. Zusammen übersehen die beiden dann vielleicht für Blinde wichtige Merkmale und den Wickeltisch... Niemand hat behauptet, es würde einfach.
Immer wieder ist folgende Sichtweise anzutreffen: „Es reicht doch, wenn die Toilette benutzt werden kann, auf die Einhaltung der viel zu vielen Regelungen in Normen kommt es nicht an“ oder das vom noch weiter gehenden Fehlen von Empathie geleitete, vereinfachende „Es reicht, wenn ich damit klar komme“. Manchmal wird auch gefragt, welche Regelungen in der Norm denn wichtig seien. Was bringt die Frager auf die Vorstellung, in der Norm seien inhaltlich überflüssige Regelungen angehäuft worden, weil noch Fläche zum Beschreiben da war!?! Umgekehrt wird ein Schuh daraus: „Sagt mir, wen Ihr bei der Nutzung der Toilette ausschließen wollt und ich sage Euch, mit dem Weglassen welcher Vorgaben Ihr das erreichen werdet.“ Genau so wirken Barrieren, sie schließen Menschen aus. Vom Zugang zu Bahnsteigen oder eben von der Benutzung von Toiletten. „Aber Vorsicht! Ich werde es publik machen, WER WEN ausschließen will!“ Seither wurden die Frager vorsichtiger oder fragen nur die, die das „nicht so eng sehen“.

Als Einstieg in die Problematik macht die Lektüre des Buchs Sinn. Wer sich schon näher mit dem Thema beschäftigt hat, wird mehr Details erkennen. Schon deshalb hat es mich erfreut. In der Zeichnung auf Seite 54 ist ein Kreis mit 150 cm Durchmesser zum Wenden angedeutet, aus gutem Grund ist die Bewegungsfläche nach DIN 18040-1 ein Rechteck (Quadrat) mit mindestens 150 cm x 150 cm Fläche. Natürlich reicht zum Wenden eines Rollstuhls keine Fläche, das muß man räumlich betrachten: auch der Raum darüber muß frei von Einbauten sein, damit man nicht anstößt. Auch von nachträglichen Einbauten, füge ich wegen trüber Erfahrungen damit gleich noch hinzu.
Bild: mein Exemplar von Kein Örtchen. Nirgends. (Autoren: Claudia Hontschik, Bernd Hontschik, Verlag: Westend Verlag, Frankfurt, erschienen: 2020, 112 Seiten, ISBN: 978-3-86489-303-2).
Berücksichtigen die Normen alle Sachverhalte? Nein, auch das ist nicht der Fall. Das gilt schon bei der regulären Behinderten-Toilette. Für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind bisherige Behinderten-Toiletten oft ungeeignet. Für diese Menschen ist die Situation in Deutschland noch überwiegend mit dem Begriff entwürdigend zu beschreiben.
Mindestens die Toilette für alle sollte in den Reihen der Menschen mit Behinderungen und deren Unterstützern bekannt sein. Darunter versteht man ein Rollstuhl-WC mit zusätzlicher Pflegeliege, Lifter und ganz viel Bewegungsfläche. „Windelwechsel auf dem Fußboden? Nein, danke!“ Es geht um das, was man andernorts unter Changing Places oder Changing Places Toilets als Suchbegriff findet. In Deutschland gibt es die bisher nicht mal in jedem Bundesland und auch nicht als Vorschrift in der DIN oder gar dem Baurecht aller Bundesländer. Man wird sicherlich nicht unbedingt auf offene Ohren treffen, wenn man als Mitstreiter aus einer Organisation von Menschen mit Behinderungen trotzdem auf solch wichtige Themen zu sprechen kommt. Mehr Informationen finden Sie über die unten auf der Seite genannten Links.
Quellen und weitergehende Informationen
Eine Leseprobe des Buchs (das Inhaltsverzeichnis und das Kapitel Lamento) gab es zum Download beim Verlag. Inzwischen wurde sie verschoben auf:
westendverlag.de - Leseprobe (pdf-Datei, 13 Seiten, deutsch)
Die Definition des Begriffs Barrierefreiheit finden Sie im Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Behindertengleichstellungsgesetz, BGG) in § 4:
gesetze-im-internet.de - BGG (pdf-Datei, 14 Seiten, deutsch)
Der Leitfaden für die Planung Barrierefrei bauen aus Rheinland-Pfalz enthält viele der Angaben, die es zur Einschätzung der Barrierefreiheit einer Behinderten-Toilette braucht. Unter 5.3.3 Toiletten gibt es auf Seite 155 die Abbildung Maße und Bewegungsflächen am WC-Becken mit der rechteckigen Bewegungsfläche 150 cm x 150 cm:
baukultur.rlp.de - Leitdfaden (pdf-Datei, 173 Seiten, deutsch)
Die TSI PRM (die EU-Verordnung Nr. 1300/2014 mit den Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität enthält Vorgaben für auch für Rollstuhlfahrer nutzbare Toiletten auch in den Zügen. Sie finden das darin unter dem Begriff Universaltoilette. Anmerkung: Nutzbarkeit für diese Gruppe gehört zur Bezeichnung und ist nicht unbedingt eine Eigenschaft des beschriebenen Objekts.
eur-lex.europa.eu - TSI PRM auf Deutsch (pdf-Datei, 87 Seiten, deutsch, Stand: mit der Berichtigung aus Juli 2025)
Die im Projekt Wheelmap.org zusammengetragenen Informationen über die Zugänglichkeit im Rollstuhl zu Toiletten, Restaurants und Geschäften auf Kartenmaterial (Stadtplänen) finden Sie unter:
wheelmap.org - Kartendarstellung zugänglicher Orte
Aber Achtung: die Kriterien auf wheelmap.org sind viel lockerer gefaßt, als das in den Normen der Fall ist, nach denen gebaut werden muß. Leider kommt man nur so zu einer nennenswerten Anzahl von grünen Einträgen. Keine im Dorf wäre zwar nicht gut, keine in der Stadt wäre beschämend.
Wer mag, kann sich ein Interview mit den Autoren des genannten Buchs anschauen. Nachstehend befindet sich der Link auf ein knapp acht Minuten langes Video auf Youtube. Es ist sehenswert, nicht nur weil im Interview mit Herr Hontschik angesprochen wird, daß ausgerechnet ein Lokal eine Auszeichnung des Tourismusverbandes für seine Barrierefreiheit bekommen hat, das als besonders schlechtes Beispiel im Buch vorkommt. Das deckt sich mit meiner Beobachtung: Auszeichnungen auf diesem Gebiet sind eher nicht davon geprägt, wie es um die Nutzbarkeit für die Behinderten steht. Vor ein paar Monaten habe ich ein geplantes Ampelsystem für einen Stadtplan für Menschen mit Behinderungen kritisiert, bei dem gelb für überwiegend rollstuhlfreundlich stehen sollte und gemäß Kriterienkatalog sogar vergeben werden konnte, wenn der Zugang zum Gebäude im Rollstuhl nicht machbar war - es mußten nur genügend andere Punkte erfüllt werden. Frau Hontschik spricht im Interview die Behinderten-Toiletten am Autobahn-Netz an, die die Rettung sein können. Allerdings hat keineswegs jeder Rollstuhlnutzer in seiner Lebenswirklichkeit ein Auto zur Verfügung - und mancher will auch keines. Geht der auf Reisen, dann sind es die wenigen Behinderten-Toiletten am Netz des ÖPNV, an den Bahnhöfen und den Busbahnhöfen, auf die es ankommt. Ihm helfen dann nämlich die für ihn abgelegenen Autobahnraststätten und Flughäfen nicht weiter. Stichwort Politik: die Einschätzung, es mangele an der Umsetzung von dem, was nach der Behindertenrechtskonvention für Deutschland erforderlich ist, teile ich.
youtube - Claudia und Bernd Hontschik im Gespräch mit Rainer Weiss (Video, 7:26 min)
Links zu „Changing Places Toilets“ und Toiletten für alle
Worum es bei diesen Toiletten geht und wo es die gibt, dazu geben diese beiden Websites aus Deutschland Auskunft:
toiletten-fuer-alle-bw.de (Website zum Thema Toilette für alle aus Baden-Würrtemberg)
www.toiletten-fuer-alle.de (Website zum Thema Toilette für alle aus Bayern)
Gerne könnte hier auch das Angebot aus Ihrem Bundesland stehen. Könnte. Wer schon angesichts der Kartendarstellung von diesen beiden südlichen Bundesländern beeindruckt ist, der kann gerne mal auf changing-places.org aus Großbritannien gehen und im Städtchen Nottingham (etwa 337.000 Einwohner, Stand 2020) schauen, wie viele es von diesen Toiletten dort und im Umkreis gibt. Oder in Blackpool (etwa 138.400 Einwohner, Stand 2020). Oder in Perth (das in Schottland; etwa 47.400 Einwohner, Stand 2020; da war ich mal in meiner Jugend). Allein dort sind es drei, wenn auch keine davon rund um die Uhr geöffnet ist. Vergleichen Sie das mit Berlin, Düsseldorf, Bremen, Ludwigshafen am Rhein und Saarbrücken.
(bk, zuletzt geändert 2026-02-24)