Aktuelles - Informationen

Formsignal Fahrt! Ab und zu - und das auch nur vorübergehend - weise ich hier auf Themen hin, die eine gewisse Aktualität in Bezug auf das Thema der Website aufweisen.

Aktuelles - Gesetzentwurf zur Änderung des BGG

Formsignal Fahrt! Inzwischen kann man den Gesetzentwurf der Bundesregierung - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Behindertengleichstellungsgesetzes mit Datum 10. Februar 2026 nachlesen. Er entspricht im Wesentlichen dem, was zuvor als Referentenentwurf bekannt war und auf Beifall nur bei denen gestoßen ist, die ihn nicht wirklich gelesen oder verstanden haben. Oder eben andere Ziele als Barrierefreiheit und Inklusion im Sinn haben, denn man sollte nicht davon ausgehen, nach so langer Vorbereitungszeit wären unabsichtliche Schwächen nicht schon vorab aufgefallen und berichtigt worden. Vereinfacht gesagt: wenn man sich als Mensch mit Behinderungen etwas vom aktuellen Entwurf verspricht - das sollte man sein lassen. Die einleitenden Wort sind nur raffiniertes Blendwerk.

Immerhin werden unter A. Probleme und Ziel Worte verwendet, bei denen man versucht sein könnte, mit dazu passenden Lösungen zu rechnen. Allerdings sind die im eigentlichen Text des Gesetzentwurfs enthaltenen Änderungen jeweils so ausgeführt, daß mehr als marginale Verbesserungen bei Barrierefreiheit und Inklusion daraus nicht zu erwarten sind. Positiv allenfalls: Immerhin gibt es kein ausdrückliches Verbot, Barrierefreiheit herzustellen oder das, was eigentlich mit angemessenen Vorkehrungen gemeint ist, tatsächlich bereitzustellen. So weit geht der Entwurf dann doch nicht. Man ist als nicht staatliche Stelle auch nicht verpflichtet, dem schlechten Beispiel zu folgen, mit dem der Bund bezüglich seiner Gebäude voran geht - Barrierefreiheit auf die lange Bank schieben. Ich erwähne das, weil ja der Eindruck entstehen könnte, ich würde das Positive nicht sehen. Tue ich aber: siehe diese Auflistung.

Ich persönlich bin ja nicht aufgerufen, über dieses Gesetz abzustimmen, doch meine Meinung kann ich hier aufdrücken. In der jetzt vorliegenden Fassung würde ich dem Gesetzentwurf sicherlich nicht zustimmen .

Längst ist davon zu hören, was rechtlich für die Personen drin ist, die benachteiligt werden: „sie können sich wehren, aber ohne Konsequenzen“. Es finden sich auch detaillierte Texte, die von Inhalten berichten, die zumindest in der von mir heruntergeladenen PDF-Datei mit dem Gesetzentwurf nicht mal enthalten sind. „Braille-Schrift für Blinde“ ist so ein Beispiel, das sogar schon wieder abgeschrieben wurde.

Eigentlich schaue ich bei Themen um Barrierefreiheit und Inklusion eher auf das, was Organisationen der Menschen mit Behinderungen sagen oder sagen sollten und weniger auf das, was Beauftragte dazu äußern. Da dieser Gesetzentwurf - zumindest aus meiner Sicht - zur Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen beiträgt, indem er der Vorschub leistet, war diesmal ein Blick auf Äußerungen der Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung Ferda Ataman angebracht. Laut einem Artikel auf beck-aktuell vom 11. Februar 2026 findet sie insgesamt wenig Gutes an dem Gesetzentwurf: „Die Reform des BGG ist eine verpasste Chance. Sie bringt minimale Fortschritte und schafft maximale Unsicherheit. Insgesamt bleiben die neuen Regeln weit hinter den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention zurück.“ und „Einerseits müssen private Anbieter in Zukunft sogenannte angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen treffen - also konkrete Lösungen finden, wenn es keine Barrierefreiheit gibt. Andererseits will die Bundesregierung bauliche Maßnahmen und Produkte sowie Dienstleistungen komplett von dieser Regelung ausschließen - das heißt für die meisten Menschen, es ändert sich im Alltag viel zu wenig.

Auch Leander Palleit, der Leiter der Monitoring-Stelle UN-Behindertenrechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte, wird darin zitiert: „Die Privatwirtschaft wird nicht zu Barrierefreiheit verpflichtet, lediglich auf Anfrage und im Einzelfall muss sie Maßnahmen ergreifen.“ Auch die Sanktions- und Klagemöglichkeiten seien im Entwurf auf ein Minimum beschränkt. Er fordert eine gesetzliche Verpflichtung zur Barrierefreiheit im privaten Sektor. Das sei „entscheidend für eine nachhaltige und flächendeckende Umsetzung.

Beispiele aus Überschriften und Artikeln in den Kobinet-Nachrichten: „Regierungsentwurf zur BGG-Reform ist vertane Chance für eine inklusive Gesellschaft“ in dem Corinna Rüffer, die behindertenpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen mit „Verloren haben die Menschen mit Behinderungen, die ein Gesetz verdient hätten, das ihre Rechte stärkt“ zitiert wird. „Schlechter Gesetzentwurf für BGG-Reform passt zum Zeitgeist“ steht über einem Artikel, in dem die Sprecherin der LIGA Selbstvertretung Prof. Dr. Sigrid Arnade mit „Einem Zeitgeist, in dem Minderheitenrechte nicht gestärkt, sondern geschreddert werden“ zitiert wird. Der Artikel „BGG-Reform: Trotz punktueller Verbesserungen eine Gesetzesreform ohne Mut, Gestaltungswillen und Veränderungsbereitschaft“ bezieht sich auf die Bewertung des Gesetzentwurfs durch Jürgen Dusel, den Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen. Da ist unter vielem anderen „So kommen wir aber langfristig nicht weiter, und die Modernisierung unserer Infrastruktur bleibt stecken“ enthalten. Irgendwo stand mal etwas wie „wer nichts von Wirtschaft versteht, wird, indem er versucht ihr zu helfen, ihr nur schaden“. Die Wirtschaft schonen ist wohl ein Hauptziel des Gesetzentwurfs. Damit nicht der Eindruck entsteht, ich würde mich einseitig informieren, hier nun noch der Hinweis auf den Artikel „Biadacz/Oellers: Wir halten Wort und sorgen für mehr Barrierefreiheit“, der sich trotz der Überschrift auf den gleichen Sachverhalt bezieht. Zitiert werden darin Marc Biadacz als arbeitsmarkt- und sozialpolitischer Sprecher und Wilfried Oellers als Beauftragter für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Man erfährt aus der Verwendung von Formulierungen wie auf mehr Barrierefreiheit hinzuwirken, maßvolle Inpflichtnahme der Privatwirtschaft und Bewusstsein für Barrierefreiheit deutlich schärfen, auf welcher Basis der Entwurf entstanden ist und wie weit weg das von den Interessen der Menschen mit Behinderungen und der von anderen angesprochenen UN-BRK ist. Auch in der taz gibt es etwas zu diesem Thema und die Aussage „Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) bezeichnete den Entwurf dennoch als 'wichtigen Schritt hin zu mehr gelebter Inklusion in Deutschland'. Je mehr Barrieren für Menschen mit Behinderungen abgebaut würden, 'desto stärker sind wir als Gesellschaft', erklärte sie.“ Warum dann ihr Gesetzentwurf nicht auf den Abbau dieser Barrieren zielt, könnte man sich durchaus fragen. „Allerdings sollen 'alle baulichen Veränderungen sowie Änderungen an Gütern und Dienstleistungen als unverhältnismäßige und unbillige Belastung' gelten“ steht nämlich auch im Artikel. Eine mangels Barrierefreiheit nicht nutzbare Dienstleistung wird ohne Änderung nicht nutzbar bleiben, wenn man auf Barrierefreiheit angewiesen ist, da helfen noch so viel beschönigende Worte nicht.

Noch ist das Debakel nicht komplett, noch könnten die Abgeordneten des Bundestags den Gesetzentwurf im parlamentarischen Verfahren nachbessern. Ob sie dazu bereit sind? Jedenfalls sollten sie sich nicht vormachen, etwas im Sinne der Menschen mit Behinderungen zu tun, indem sie diesem Entwurf zustimmen.

(bk, 2026-02-12)

Behindert sein, behindert werden

Formsignal Fahrt! Das Wort „behindert“ wird oft als Schimpfwort genutzt und ist in dieser Verwendung auch denen geläufig, die es in aller Regel selbst so nicht verwenden. Jedenfalls nicht öffentlich.

In einem Artikel bei Deutschlandfunk Nova findet sich dieses Zitat: „Für Raúl Krauthausen sollte das aber kein Grund sein, das Wort zu vermeiden. 'Behinderte Menschen nennen sich in der Regel behindert. Dass nichtbehinderte Menschen ein Problem damit haben, ist nicht das Problem der Menschen mit Behinderung'“ und auch das hier: „Behinderte Menschen müssen ständig fragen, ob etwas zugänglich ist, und meistens gibt es keine oder eine negative Antwort. Wenn aktiv kommuniziert wird, dass es barrierefrei ist, fühlt man [sich] eingeladen.

Hinweise auf Zugangsrampe am Restaurant, Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Doch auch dann gibt es Fälle, bei denen sich herausstellt, wie dreist manche Menschen öffentlich mit Menschen mit Behinderungen umgehen. Ich fand in Saarbrücken einen Hinweis an einem Restaurant mit einer dicken Stufe am Eingang, es sei eine Zugangsrampe für Rollstühle verfügbar. Nach etwas Wartezeit bekam ich vom Personal die Antwort, der aufgeklebte Hinweis an der Eingangstür stamme vom vorigen Betreiber. Der Hinweis müsse noch irgendwann entfernt werden. Willkommen sind Menschen im Rollstuhl also nicht mal in Fällen, wo auf solche angemessenen Vorkehrungen ausdrücklich hingewiesen wird. Deutschland, wir schreiben das Jahr 2026.

Was hat die Politik damit zu tun? Wir wollen / können doch nicht alles regeln?!? Die Rahmenbedingungen, unter denen sich das Beschriebene abspielt, sind weder bestimmt noch geeignet, dem entgegen zu wirken. Es mag sein, daß man das Denken, das hinter den Äußerungen aus dem Restaurant heraus steckt, durch Regelungen nicht verändern können wird. Mit Blick auf die eigene Kasse des Betreibers könnte ein Umdenken, was durch Nicht-Setzen von Diskriminierungen an Einsparungen erzielt werden könnte, eintreten, wenn es schlicht teuer werden wird, wenn von solchem Verhalten betroffene (behinderte) Menschen den Rechtsweg wählen. Oder gar das Verbandsklagerecht greift und nicht nur die Feststellungsklage kennt. Die einen sparen sich angemessene Vorkehrungen, die anderen sparen sich angemessene Regelungen für den Fall, daß angemessene Vorkehrungen nicht angeboten werden, ja aktiv verweigert werden. Schlimmer noch, der Referenten-Entwurf zu Veränderungen im BGG (Behindertengleichstellungsgesetz) aus 2025 und dem darin gezeigten, nicht zur UN-BRK (UN-Behindertenrechtskonvention) konformen Verständnis von angemessenen Vorkehrungen zeigt, was für ein Denken bei den Urhebern herrscht. Ist ein Unterschied zur Handlungsweise des Betreibers des Restaurants deutlich?

Was hat das mit Barrierefreiheit im Öffentlichen Verkehr zu tun? Wenn die Bedarfe der Menschen mit Behinderungen weder zutreffend erkannt noch berücksichtigt werden, braucht man sich nicht wundern, wenn die rechtlichen und technischen Normen die Barrierefreiheit betreffend auch nicht weit entwickelt sind und die Umsetzung bundesweit hinter trotzdem geltenden Recht zurück bleibt. Daher ja auch die als Besorgnisse benannten Feststellungen im Zusammenhang mit der Staatenprüfung zur UN-BRK aus 2023. Es geht um vorgefundene Verhältnisse, die mit geltendem Recht nicht vereinbar sind, die Empfehlungen weisen in Richtung rechtskonformer Zustände. Bemerkenswerte Ansätze für Verbesserungen seit der Herausgabe dieser Abschließenden Bemerkungen sind jedenfalls mir nicht bekannt geworden. Es wird also akzeptiert, daß rechtswidrige Zustände unverändert bestehen bleiben. Hinweise werden ignoriert und verhallen.

Auch als Behinderter wird man hin und wieder eingeladen, zum Beispiel zu Neujahrsempfängen von politischen Parteien. Daß für manche so eingeladene Gäste in einem Gebäude im Eigentum der Stadt keine geeigneten Toiletten vorgesehen und auch nicht geplant sind, das ist ja üblich und wird kaum hinterfragt. In Ordnung ist das trotzdem nicht. Als Veranstalter kann man durchaus einen geeigneteren Veranstaltungsort wählen. Es sei denn, Barrierefreiheit und Inklusion zählen nicht zu dem, was man erreichen will. Gewählt werden wollen ist als eigenes Ziel den Wählern nicht unbedingt gleich wichtig. Dort bekam ich von denen, die sich zu den Wählbaren zählen vom Spitzenkandidaten jedoch angedeutet, er würde geltendes Recht in Abhängigkeit davon umsetzen lassen, ob es den Interessen seiner Klientel dient oder nicht. Wow. Es sind nicht die Zeiten, sondern Verhaltensmuster und das Denken dahinter, das den Kurs bestimmt den wir in Deutschland, in den Bundesländern und in den Städten und Gemeinden haben werden und somit, wie die Zukunft aussehen wird.

Hier nun ein nicht übersetztes Zitat, ein Kommentar zu einem Musikstück auf YouTube: „89 years old, retired Navy combat vet, and I'm ashamed of what America has become. A demented President, a Congress in hiding, and the Supreme Court who made it all possible. Thank you Bruce for singing out for what we used to be, and giving us a ray of hope. “ Es geht um Bruce Springsteen - Streets Of Minneapolis (Official Audio). Die übersetzen Zeilen des Songs gibt es zum Beispiel auf rollingstone.de. Die übersetzten Verhältnisse für uns hier zu vermeiden wäre erstrebenswert. Noch kann es gelingen. Noch könnte es gelingen. „Es gibt einen menschlichen Maßstab den wir nicht verändern sondern nur verlieren können.“ Wenn man schon beim Lesen ist, könnte man sich fragen, worum es bei Biedermann und die Brandstifter von Max Frisch geht. Dann könnte man wieder einmal einen Blick in The Grapes of Wrath von John Steinbeck werfen, immerhin kann man dann sagen, man habe etwas von einem Nobelpreisträger für Literatur gelesen. Von da kommt man dann auf den Charakter Tom Joad und zum Song The Ghost of Tom Joad und damit wieder zur Rocklegende Bruce Springsteen und seinem Live-Auftritt am heutigen 30. Januar 2026 (First Avenue, Minneapolis, MN).

Für Menschlichkeit. Für Meinungsäußerungsfreiheit. Für Rechtsstaatlichkeit. Für Barrierefreiheit. Für Inklusion. Für Demokratie.

(bk, 2026-01-31)

Aktuelles - Überarbeitung der TSI PRM

Formsignal Fahrt! Die wichtigen Vorgaben der TSI PRM für die Barrierefreiheit bei der Eisenbahn werden derzeit einer Überarbeitung unterzogen. Dabei steht TSI PRM für die Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 der Kommission über die technischen Spezifikationen für die Interoperabilität bezüglich der Zugänglichkeit des Eisenbahnsystems der Union für Menschen mit Behinderungen und Menschen mit eingeschränkter Mobilität.

Weitere Informationen dazu enthält meine Seite TSI PRM.

(bk, 2025-10-02)

Besuch im Landtag in Stuttgart

Buttons Teilnahme an der Plenarsitzung aus dem Landtag in Stuttgart, Foto: Bernd Kittendorf, 2026

Formsignal Fahrt! Hier geht es um ein paar meiner Eindrücke und Beobachtungen zu einem Besuch auf Einladung einer Abgeordneten aus Mannheim im Landtag in Stuttgart am 04. Februar 2026, natürlich auch mit Bezug auf Themen um die Barrierefreiheit: Landtagsfahrt.

(bk, zuletzt geändert 2026-02-06)

EU-Strategie - Rechte von Menschen mit Behinderungen

Formsignal Fahrt! Betreffend der „EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach 2024“ wurde inzwischen die „Entschließung des Europäischen Parlaments vom 27. November 2025 zu der EU-Strategie für die Rechte von Menschen mit Behinderungen nach 2024 (2025/2057(INI))“ angenommen.

Wie zu erwarten stand, enthält die Entschließung ein paar Anmerkungen zu Erreichtem und eine Unmenge von Themen mit Handlungsbedarf. Kein Wunder, angesichts der an anderer Stelle hier erwähnten Abschließenden Bemerkungen anläßlich der Prüfung auf Umsetzung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Mit so wenig Schwung, wie zum Beispiel in Deutschland seitens der Bundesregierung an die Überarbeitung des Behindertengleichstellungsgesetzes heran gegangen wird, wurden und werden auch andere Themen nicht nur in Deutschland behandelt; in der Folge türmt sich das nicht oder nicht zutreffend Erledigte immer mehr auf.

Bild der stark verkleinerten Seite der Entschließung

An der Erkenntnis, was zu tun sei, mangelt es offenbar nicht, auch nicht an der Bereitschaft des Europäischen Parlaments, das klar zu benennen. Enthalten sind klare Aufforderungen an die ausführenden Organe. Nun geht die Entschließung an den Rat und die Kommission.

Bezogen auf das Thema dieser Website stecken einige Punkte direkt in der Entschließung und eine ganze Reihe weiterer hat Auswirkungen darauf. Hervorheben möchte ich: „Das Europäische Parlament ...“ (unter 42.) „fordert die Kommission nachdrücklich auf, die Verordnung (EU) Nr. 1300/2014 über die Zugänglichkeit der Eisenbahninfrastruktur für Menschen mit Behinderungen zu überarbeiten, um die bestehenden Herausforderungen und die Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen auf Reisen innerhalb der EU zu bewältigen und zu verhindern“ (es geht dabei um die TSI PRM) und „Das Europäische Parlament ...“ (unter 43.) „betont, dass die rasche Einführung des Europäischen Behindertenausweises und des Europäischen Parkausweises mit einer Verbesserung der Barrierefreiheit von Verkehrsinfrastrukturen und öffentlichen Verkehrssystemen einhergehen sollte; betont insbesondere, dass dafür gesorgt werden muss, dass verkehrsbezogene Einrichtungen, einschließlich Tankstellen und Raststätten an Autobahnen, mit barrierefreien Räumen für Menschen mit Behinderungen, einschließlich Menschen mit hohem Unterstützungsbedarf, ausgestattet sind; fordert die Kommission auf, die Normen für die Barrierefreiheit öffentlicher Verkehrssysteme, unter anderem für die Mobilität im ländlichen Raum und die grenzüberschreitende Mobilität, zu überarbeiten und zu harmonisieren und für eine umfassende Beteiligung der Behindertenorganisationen an der Gestaltung, Überwachung und Bewertung dieser Systeme zu sorgen;“.

Was will man da noch mehr? Na, daß das auch in diesem Sinn umgesetzt wird, und zwar hurtig.

Den Text der Entschließung können Sie auf Deutsch, in English und weiteren Sprachen nachlesen auf der Website www.europarl.europa.eu oder auch als PDF-Datei herunterladen (deutsche Version mit 36 Seiten).

(bk, 2025-11-29)

Tag der Deutschen Einheit 2025 - Saarbrücken

Claudia Kittendorf-Wolf und Bernd Kittendorf, 2025

Formsignal Fahrt! Der Tag der Deutschen Einheit wurde als ein saarländisches Deutschlandfest in Saarbrücken gefeiert. Meine Frau Claudia und ich waren am 03. Oktober 2025 dort. Ein paar Infos enthält die Seite zur Veranstaltung. Natürlich mit Bezug auf Themen um die Barrierefreiheit.

(bk, zuletzt geändert 2025-11-23)

Barrierefreiheitsbeauftragte

Formsignal Fahrt! Was hat es mit diesen Beauftragten auf sich, die in Österreich inzwischen für Unternehmen mit mehr als 400 Mitarbeitern vorgeschrieben sind? Mit Blick auf einen der bekannteren Vertreter aus den Reihen der Menschen mit Behinderungen, der aus Berlin nach Wien gegangen ist, um eine solche Tätigkeit wahrzunehmen, gab es im Zusammenhang mit einem Kongress am 30. Oktober 2025 eine Berichterstattung, auf die ich mich hier auf der Seite Barrierefreiheitsbeauftragte beziehe.

(bk, 2025-11-01)

Forschung zu Einstiegshilfen - 2025

Vorführung eines Lifts vom Hersteller Högg, Foto: Bernd  Kittendorf, 2025

Formsignal Fahrt! Forschung kann einen wichtigen Beitrag zur Verbesserung der Situation von Menschen mit eingeschränkter Mobilität leisten, in dem sie Erkenntnisse zusammen trägt und verknüpft. Daraus können anschließend besser geeignete Produkte oder Dienstleistungen und sogar technische Normen entstehen. Ich bin im Forschungsbegleitenden Arbeitskreis eines Projekts, bei dem es um selbstständig bedienbare Einstiegshilfen für die Eisenbahn geht. Unterschied: bisher werden Einstiegshilfen wie mobile Faltrampen und Hublifte im Fahrzeug oder auf dem Bahnsteig vom Personal bedient. Ein paar Informationen in diesem Zusammenhang habe ich auf der Seite Forschung zu Einstiegshilfen - 2025 zusammen gestellt.

(bk, 2025-11-23)

Nachrichten / Informationen

Formsignal Fahrt! Meine Website ist nicht als Quelle für aktuelle allgemeine Informationen zu all den Themen gedacht, die im Zusammenhang mit Barrierefreiheit und Behinderung interessant sein könnten. Dazu braucht es spezielle Redaktionen, die das in mühevoller Arbeit aufbereiten. Vielleicht hilft Ihnen das weiter:

Kobinet-Nachrichten

Recht umfangreich ist das, was man an Nachrichten mit Fokus auf Deutschland unter
kobinet-nachrichten.org
finden kann. Die Website bringt seit dem Jahr 2002 Nachrichten der Redaktion des Vereins Kooperation Behinderter im Internet e.V. Neben der Kategorie: Nachricht gibt es die Kategorie: Meinung.

Bizeps

Mehr mit Fokus auf Österreich sind Meldungen unter
bizeps.or.at
zu finden. Sie gehen auf Aktivitäten des Vereins BIZEPS - Zentrum für Selbstbestimmtes Leben zurück. Wer gerne Bilder anschauen mag, für den gibt es seit Jahren die Bilder der Woche. Dort wird Barrierefreiheit sichtbar gemacht: jede Woche ein Bild, das Erfolge feiert oder Hürden aufzeigt.

Europäisches Behindertenforum

Über die Aktivitäten auf europäischer Ebene informiert die Website des Europäischen Behindertenforums (abgekürzt EDF, European Disability Forum) in englischer Sprache auf
EDF-FEPH.org.
Was ist das für eine Organisation? Das Europäische Behindertenforum ist ein Dachverband für Menschen mit Behinderungen. Es vereint repräsentative Organisationen von Menschen mit Behinderungen. Es geht um die Interessen von über 100 Millionen Menschen mit Behinderungen in Europa. Die Organisation wird von Menschen mit Behinderungen und ihren Familien geführt und versteht sich als eine starke, vereinte Stimme für Menschen mit Behinderungen in Europa.

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